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Die destruktiven Folgen des Saatgutverkehrsgesetz

Aktualisiert: vor 10 Stunden


Die destruktiven Folgen des Saatgutverkehrsgesetz

Update: 01.09.2020 - Um Missverständnisse zu vermeiden. Als SAATGUT darf man nur bezeichnen was in der Sortenliste der EU eingetragen ist. Steht die Sorte in der Liste unterliegt sie dem Sortenschutz. Danach sind eine Vielzahl von Sorten national oder EU-weit geschützt. Der Inhaber des Sortenschutzes hat das alleinige Recht, Saatgut seiner Sorte zu vertreiben. Lediglich Landwirte dürfen Nachbau (Lizenzpflichtig) betreiben und Privatpersonen dürfen Saatgut zu privaten Zwecken vermehren. Das tauschen oder verschenken wäre ein in Verkehr bringen, das Recht hierfür besitzt allerdings nur der Inhaber des Sortenschutz, somit stellt auch das tauschen und verschenken von Saatgut einen Verstoß gegen das Saatgutverkehrsgesetz dar. Steht die Sorte nicht in der Liste des Bundessortenamt darf man die SAMEN nicht SAATGUT nennen. Der Handel als Saatgut fällt somit kategorisch weg, man muss in die Grauzone abtauchen und das ist der Grund wieso auf vielen Webseiten Saatgut als Samen von Zierpflanzen bezeichnet werden. Wenn also der Handel von Sorten die nicht in der Liste des Bundessortenamt eingetragen sind, so erschwert wird, reduziert sich die Möglichkeit der Verbreitung und somit der Erhalt alter Sorten!


Das man keine selbst gewonnenes Saatgut verkaufen, verschenken oder tauschen darf wusste ich bereits, mit Bußgeldern von 25.000 Euro (§60 (2) Ordnungswidrigkeiten) werden etwaige Verstöße geahndet. Das ist auch der Grund wieso alte Sorten immer mehr aussterben. Wenn Hobbyzüchter wie ich so massiv bestraft werden können, motiviert es sicher keinen Menschen alte Sorten zu erhalten die vom Aussterben bedroht sind. Ich musste also für mein Projekt Rettung alter Gemüse & Tomatensorten einen Weg finden, wie ich das Saatgut legal unter Menschen bringen kann, denn wenn es nur bei mir liegen bleiben würde wäre der Erhalt nach wie vor gefährdet. Nach einer kurzen Recherche war klar das dies nicht mal eben so zu bewerkstelligen ist. Für jede Sorte die man handeln möchte muss ein Eintrag in der Sortenliste der EU erfolgen die einen jährlichen Kostenpunkt mit sich bringt. Geregelt wird das ganze über das Saatgutverkehrsgesetzt (Den kompletten Gesetzestext findet man hier https://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/). In diesem wird das „in Verkehr bringen“ von Saatgut geregelt. Zuständig für dieses Segment ist das Bundessortenamt. Also telefonierte ich mit dem Bundessortenamt und erklärte meine Situation, dass ich zum einen 15 eigene Züchtungen von meinem Großvater erhalte sowie 14 Sorten des verstorbenen Saatgutretter Wolfgang Kreimer. Die Dame am Telefon sagte mir das es nur 2 Optionen geben würde, und beide Fälle voneinander getrennt werden müssten, weil meine Sorten nicht in der EU Liste für handelbares Saatgut eingetragen sind.

Option 1 Sortenzulassung mit Sortenschutz Für die Sorten von meinem Großvater müsste ich eine Sortenzulassung mit Sortenschutz beantragen um die Rechte an diesen Sorten zu bekommen. Zuerst einmal sei zu erwähnen das die Neuzulassung einer Sorte so teuer ist das Züchter wie ich sofort aus dem Geschäft gefegt werden, der Kostenpunkt startet nämlich bei 4000 Euro pro Sorte mit viel Luft nach oben bis in die zehntausende. Das bedeutet für die 15 Sorten von meinem Großvater gut 60.000 Euro an einmaligen Kosten um in den EU-Sortenkatalog aufgenommen zu werden. Hinzu kommen nach erfolgreicher Zulassung kosten von mehreren zehntausend Euro JÄHRLICH für die weltweiten Rechte…und das PRO SORTE! Das wären also weitere 150.000 Euro jährlich die ich bezahlen müsste. Das Thema haken wir dann mal ab, hier sollen nur noch große Konzerne mit viel Kapital zum Zuge kommen, ich als kleiner Züchter bin nicht in der Lage den behördlichen Aufwand zu stemmen und den finanziellen schonmal gar nicht. Ich bin raus! Option II die Amateurzulassung Sorten die als unwirtschaftlich betrachtet werden, sowie Erhaltungssorten, können über ein vereinfachtes Verfahren für den Handel zugelassen werden. Die jährlichen Kosten für eine Amateurzulassung beträgt 30 Euro pro Sorte. Die Rechte an der eigenen Sorte hingegen erhält man damit nicht, jeder kann die Sorte ungehindert kultivieren und Konzerne könnten sogar eine Zulassung auf Sortenschutz auf diese Sorte beantragen, weil sie das Geld für diese Prozedur besitzen. So können Saatgutkonzerne reihenweise Sorten eintragen lassen um anderen den Nachbau sowie das vermehren ohne Zulassung zu untersagen. Es entsteht ein kontrollierter Saatgutmarkt der zugleich die Bremse für neue Züchtungen darstellt. Das Saatgutverkehrsgesetz ist somit destruktiv, weil es die Entwicklung neuer Züchtungen behindert und schädigt. Hier sieht man bereits die Schwachstellen im System die zu diesem katastrophalen Sortenschwund geführt haben. Nehmen wir mal meine Situation, nehmen wir mal an ich möchte 30 Tomatensorten erhalten und muss 900 Euro für die Zulassungen berappen, ich müsste tausende Samen verkaufen um allein diese Kosten zu decken. Um die Samen verkaufen zu können muss ein Gewerbe gegründet werden, eine Webseite und der Vertrieb müsste organisiert werden was weitere Gelder und viel Zeit beansprucht. Auf den Verkauf von Saatgut müssen Steuern erhoben werden, die Einnahmen müsste ich natürlich auch versteuern und zu guter Letzt wäre da noch der Steuerberater der das sicher nicht aus Gemeinnützigkeit für mich machen würde. Da wird einem schlagartig klar das ich alleine um den Kostenapparat zu decken ca. 10.000 Samen verkaufen müsste. Wenn ich jeden Samen für 0,30 Cent verkaufe, könnte ich damit 3000 Euro umsetzen um die Kosten zu decken. Wieviel Zeit es mich kostet 10000 Samen zu gewinnen und wieviel Zeit ich wohl investieren müsste um 10000 Samen zu verpacken und zu verschicken, Rechnungen zu schreiben etc….wow das ist alles ziemlich krass und es scheint mir ein riesiges Verlustgeschäft zu sein, es offenbart mir wo die Schwachstellen in unserem System liegen, die Bürokratie, sie würgt die Wirtschaft und Artenvielfalt indirekt ab. Sie sorgt dafür das solche Projekte absolut unwirtschaftlich erscheinen.


 

Aus meinem Buch: (Seite 70) Saatgut ist Kulturgut


Weil es gut hier rein passt möchte ich einen kleinen Abschnitt aus meinem Buch hier mit einbringen. Einst hatte jede Familie im Friesenland ihre eigene Kohlsorte, heute sind nur noch wenige erhalten geblieben. Die Verschärfungen der Saatgutverordnung von 1986 hat es den Landwirten verboten ihr eigenes Saatgut zu vermehren. Man wurde gezielt in eine kontrollierte Abhängigkeit von Großkonzernen aus der Agrochemie getrieben. Diese Konzerne haben danach reihenweise die kleinen Saatguthersteller aufgekauft und indirekt ein Monopol entstehen lassen. Das reichte diesen Konzernen nicht und so führten sie immer mehr Knebel ein um den Markt zu beherrschen. Patente auf Gemüsepflanzen und F1 Hybride sind die Folge. Wenn es nach diesen Konzernen gehen sollte, würden sie den Markt liebend gerne mit genetisch manipuliertem Saatgut komplett in ihre Abhängigkeit bringen. Neue Verfahren wie CRISPR-Cas sollen das ramponierte Image der Genmanipulation Geschichte werden lassen. Es ist der nächste Versuch die Landwirtschaft in ihre Abhängigkeit zu treiben. Institutionen wie die Europäische Union helfen diesen Konzernen, sie stellen immer höhere Anforderungen die von den kleinen Betrieben nicht mehr erfüllt werden können. Als die EU 2013 ihre europäische Saatgut Verordnung präsentierte war die Empörung groß. Weitere Einschnitte, bis hin zu Strafen von 25.000 Euro für das Tauschen oder Verschenken von nicht zertifiziertem Saatgut. Wie soll man so alte Sorten erhalten können, wenn man sich dadurch strafbar machen kann? Das Saatgutverkehrsgesetz soll die Verbraucher eigentlich vor schlechtem Obst und Gemüse schützen. Leider schützt es viel mehr die Interessen von sehr großen Konzernen, eine Hand voll kontrolliert bereits den gesamten Weltmarkt. Die Kriterien nach denen die Sortenzulassung erfolgt, basieren nur auf Eigenschaften die für die Industrie Sinn ergeben. Ein gutes Beispiel ist die Transportfähigkeit, aber der Geschmack ist kein Kriterium. Was habe ich allerdings von einer festen roten Tomate die perfekt aussieht und nach nichts schmeckt? Ich glaube, dass hier ein enormer Korrekturbedarf herrscht! Insbesondere alte Sorten müssen viel stärker geschützt werden, Kleingärtner und Hobbyzüchter sollten sogar das Recht bekommen Saatgut verkaufen zu dürfen. Dadurch könnten Einnahmen generiert werden die es den Gärtnern ermöglichen ihre Projekte für den Erhalt alter Sorten am Leben zu halten. Samenfestes Saatgut Mit dem Wort „samenfest“ bezeichnet man Saatgut das sich problemlos weitervermehren lässt insofern keine Fremdbestäubung mit einer anderen Sorte stattfindet. Genau dieses Saatgut ist für Selbstversorger das A und O und ich empfehle es auch jedem der sonst einen Garten hat oder auf dem Balkon im Sommer ein paar Tomaten züchtet. Samenfest bedeutet, dass ich die Samen aus der Frucht im Folgejahr einpflanze und dasselbe Ergebnis erhalte. Ein F1 Hybrid wäre genau das Gegenteil, die Samen aus Hybriden bringen entweder Typ A oder Typ B der Kreuzung hervor. Ich verzichte zu 100% auf F1 Hybride, nur samenfeste Sorten kommen in meinen Garten! Da bin ich so strikt und konsequent wie mein Opa. Gute 70% von meinen benötigten Samen stelle ich selber her, es gibt Kulturen wo das sehr leicht geht und andere wo es etwas schwerer ist. Es gibt auch Kulturen die erst im zweiten Jahr blühen wie Kreuzkümmel. Ich finde es hoch interessant wie die Pflanzenwelt die eigene Vermehrung sicherstellt. Wer hier experimentiert kann jede Menge dazulernen. Ich habe zum Beispiel festgestellt, dass der blühende Staudensellerie im zweiten Jahr enorm viele Insekten anlockt, da ist eine Bienenwiese ein echter Witz gegen. Oder blühende Artischocken, sie liefern den Hummeln Nahrung, wenn die anderen Kulturen bereits verblüht sind. Der absolute Knaller für die kleinsten Wildbienen waren meine blühenden Linsen, da konnte ich winzige Wildbienen entdecken die ich im Leben zuvor noch nicht gesehen hatte. Das Herstellen von eigenem Saatgut hat aber noch viel mehr Vorteile. Einer der wichtigsten ist die Anpassung, mit jedem Jahr lernt euer Saatgut sich an euren Standort anzupassen. Informationen über die Bodenbeschaffenheit, Niederschläge etc. wandern in die DNA des Samens und optimieren eure Sorte. In Zeiten von Klimawandel und Dürre lernt Euer selbst vermehrtes Saatgut mit diesen Bedingungen besser klarzukommen. Gekauftes Saatgut ist hingegen wie russisch Roulette, mal klappt es gut und manchmal nicht. F1 Hybride lassen sich gar nicht weiter vermehren und lernen somit auch nicht dazu. Das eigenständige Vermehren kann auch weiter ausgebaut werden indem man anfängt Sorten zu kreuzen. Das ist etwas aufwendiger, aber bei manchen Kulturen passiert so etwas von ganz alleine, wie zum Beispiel bei Bohnen. Pflanzt man rote Hartschielen und die schwarze Kugel nebeneinander dann kreuzen sich die beiden Sorten und man erhält größere schwarze Bohnen mit vereinzelten hellen Punkten. Ich finde das extrem spannend und arbeite jedes Jahr an diversen Experimenten um neue Sorten zu erschaffen.


 

Die Rechte an einer Sorte


Wer ein Bild malt oder ein Foto macht, der hat die Urheberrechte an seinem Werk, es gilt automatisch ohne das man einen Antrag stellen, und jährliche Gebühren dafür entrichten muss. Wer eine Pflanze kultiviert und sie erfolgreich vermehrt, der verändert das Erbgut der Pflanze, sie passt sich den regionalen Bedingungen an oder sie wird aussortiert und als untauglich eingestuft. So wurde das Saatgut in der Geschichte der Menschheit von einer Hand zur nächsten gereicht, aus diesem Grund sagt man auch das Saatgut Kulturgut ist. Das ist ein wichtiger Prozess der insbesondere jetzt in Zeiten von wiederkehrenden Dürren von enormer Bedeutung ist! So entstehen mit der Zeit neue Sorten die mit den regionalen klimatischen Bedingungen besser zurechtkommen. Man hat etwas erschaffen, deswegen kann man die eigene Sorte schützen lassen und erhält damit die Rechte am geistigen Eigentum. Dafür muss man einen Antrag auf Sortenschutz stellt. Das kostet ab 4000 bis hin in die Zehntausende einmalig wie bereits erwähnt. Hinzu kommen Zehntausende Euro jährlich für die weltweiten Rechte an der Sorte. Wie bitte soll ich mir das als kleiner Züchter leisten können? So Gesetze macht kein Pflanzenvermehrer, sondern viel mehr jemand der nicht versteht wie wichtig diese Tätigkeit ist. Das vermehren und erforschen von neuen Züchtungen ist ein wichtiger Prozess der nicht reglementiert werden darf, weil er die Ernährung der Menschheit sicherstellen kann. Es ist wichtig das kleine Züchter das Urheberrecht für das gewonnene Saatgut anerkannt bekommen, automatisch, ohne Antrag und ohne Kosten, die übrigens so absurd hoch angesetzt sind das nur große Konzerne diese Prozedur gestemmt bekommen. Gerne könnte man sogar einen Schritt weiter gehen! „Wieso hat der Mensch überhaupt das Recht einen Prozess der auch auf natürlichem Wege stattfinden kann schützen zu lassen?“ Nur weil irgendwann jemand damit angefangen hat? Was vom Samen gezogen wird besitzt einen natürlichen Ursprung. Eigentlich kann es keine höheren Ansprüche geben, als das Recht sein eigenes Saatgut frei verkaufen zu können, weil es so wie ein Bild ein Produkt der eigenen Leistung darstellt. Ich meine Nikon bekommt ja auch keine Rechte an meinen Bildern nur weil ich sie mit einem Nikon Fotoapparat gemacht habe. Jeglicher weitere Anspruch an Sorten unterbindet wichtige natürliche Prozesse der Anpassung. Sprich es ist destruktiv, wenn die Bürokratie versucht natürliche Prozesse zu reglementieren. Das Saatgutverkehrsgesetzgesetz begünstigt große Konzerne, und nicht jene die regional spezifische Sorten kultivieren die für uns von großer Bedeutung sind. Es bestraft sogar den Tausch oder das schenken von nicht zertifiziertem Saatgut. Wer nicht zertifiziertes Saatgut weiter gibt, und somit in Verkehr bringt, kann mit 25000 Euro Strafe sanktioniert werden. Das bedeutet das jemand der eine tolle Tomatensorte züchtet die Samen nicht weitergeben darf, wenn er die Sorte nicht zuvor in die Liste der handelsfähigen Gemüsesorten eintragen lässt. Übrig bleiben die großen Konzerne die immer mehr Hybridsorten produzieren die nicht mehr samenfest sind, die entnommenen Samen dieser Sorten liefern Pflanzen die nicht mehr die ursprünglichen Eigenschaften besitzen. Eine Anpassung an klimatische Bedingungen kann mit diesen Sorten nicht mehr gewährleistet werden. Der Verbraucher erhält unterm Schnitt immer weniger Sorten und trägt durch jeden Einkauf dieser Sorten zu einer weiteren Verschlimmerung der Spirale bei. Die Konzerne wachsen und behindern den Markt für neue Züchtungen. Ein Saatgutkonzern will wirtschaftliches Saatgut produzieren, die Sorten müssen meistens nur bestimmte Kriterien erfüllen wie Transportfähigkeit, damit man zum Beispiel Tomaten besser von Spanien nach Deutschland bringen kann. Der Geschmack ist vollkommen irrelevant und gilt nicht als wirtschaftliches Kriterium. Somit führt das Gesetz zu einer Verarmung der Sortenvielfalt. Wer verbietet Hundezüchtern denn das vermehren, verkaufen oder verschenken? Da geht es um Lebewesen und der Markt ist weniger reglementiert als der von Pflanzen. Oder gibt es einen geistigen Eigentümer für Hunderassen? Aus Gründen der Nahrungsmittelsicherheit muss es jedem gestattet werden Saatgut eigenständig vermehren zu dürfen! Insbesondere zum Erhalt alter Sorten die als unwirtschaftlich gelten! Alte und samenfestes Sorten werden immer seltener, aber sie sind es die sich anpassen können, sie lernen mit den Bedingungen des Klimawandels zurecht zu kommen! Hybride verdrängen immer mehr unsere alten samenfesten Sorten, das ist eine Gefahr und führt zu einer Abhängigkeit. Wir brauchen stabile samenfeste Sorten, sie gewährleisten Ernährungssicherheit in schwierigen Zeiten, und genau in diesen befinden wir uns seit 2018! Die Auswirkungen des Klimawandels haben uns nun bereits seit 3 Jahren in Folge ein Dürre beschert, die Aussichten versprechen keine Besserung. Aus Gründen der Nahrungsmittelsicherheit muss es also jedem gestattet werden Saatgut eigenständig vermehren und vertreiben zu dürfen! Insbesondere zum Erhalt alter Sorten die als „unwirtschaftlich“ gelten! Fazit: Wer auch immer das Saatgutverkehrsgesetz zu verantworten hat, es waren bestimmt schlaue Menschen, aber ich bezweifle das sich auch nur einer der beteiligten Politiker und Paragraphendompteure intensiv mit dem Thema Pflanzenvermehrung beschäftigt hat. Hier wurde so schlimm bürokratisiert das ambitionierte Züchter wie ich komplett aus dem Raster fallen, und sogar als Kriminelle gelten sobald ich meine Samen an andere weitergebe, das ist falsch! Im Anbetracht der Tatsache das neue Züchtungen aufwendig und mit viel Geld erst in Umlauf gebracht werden können, wird die Verarmung der heimischen Biodiversität weiter verstärkt. Das schlimmste ist allerdings die Abhängigkeit gegenüber großen Agrarkonzernen, die somit als einzige noch das Eintragen neuer Züchtungen finanziell gestemmt bekommen, damit wird die Nahrungsmittelsicherheit für die gesamte Menschheit bedroht. Forderungen:

  • Ich fordere als Pflanzenzüchter und Saatgutretter das Recht mein gewonnenes Saatgut straffrei vertreiben zu können, auch wenn meine Sorten nicht in der Liste der handelbaren Sorten der EU aufgeführt werden. Dass selbige Recht soll für jede Person gelten die Pflanzen vermehrt.

  • Abschaffung des Sortenschutz bei samenfesten Sorten, da jede Sorte ursprünglich ein Produkt der Natur war und wir als Menschen keine Besitzansprüche auf Allgemeingut erheben dürfen.

  • In Sonderfällen bei Kreuzungen und Neuzüchtungen eine Anerkennung als Urheber der Sorte, diese muss automatisch erfolgen wie beim erstellen eines Kunstwerks, ohne das man eine Zulassung für zehntausende Euro beantragen muss.

Update 01.09.2020: Viel Anteilnahme erreichte mich in den vergangenen Tagen und um Wiederholungen zu vermeiden möchte ich noch einige Anmerkungen zu diesem Artikel hinzufügen. Die Grauzone „Zierpflanze“ oder „Sammlerobjekte“ Von der Saatgutverordnung sind Zierpflanzen ausgeschlossen, das ist auch der Grund wieso einige Webseiten die Tomatensamen verkaufen dazuschreiben das es sich nicht um Saatgut sondern um Samen von Zierpflanzen handelt. Ungeklärt bleibt hier allerdings was passiert, wenn eingetragene Sorten als Zierpflanzen vertrieben werden und irgendwann jemand für eine dieser Sorten eine Zulassung beantragt. Es bleibt also eine Grauzone ,mit der ich mich persönlich schlecht anfreunden kann. OpenSourceSeeds Lizenz Die OpenSourceSeeds Lizenz kann eine Zulassung beim Bundessortenamt nicht umgehen, man kann damit verhindern das eine eigene Züchtung von anderen patentiert werden kann, mehr nicht. Für kleine Züchter wie mich würde das bedeuten das ich die Anerkennung für eine neue Züchtung bekomme, aber keinen Sortenschutz oder sonstige Rechte erhalte. Für den Erhalt alter Sorten bringt das leider auch nichts. Die derzeit einzige sinnvolle Lösung: Mit der Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs der BIO zertifiziert ist wird man für die Herstellung und Vertrieb von Standardsaatgut alter Sorten legitimiert. Richtungsweisend dafür war das Kokopelli Urteil von 2012. Die EU Ausnahmeregelung wurde in Deutschland allerdings noch nicht umgesetzt und somit wäre man auch hier wieder in einer Grauzone. Aus diesem Grund habe ich nun einen Antrag für eine Biozertifizierung meiner Anbaufläche beantragt um weitere Details in Erfahrung zu bringen. Updates werden folgen.

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